Werde ein Teil unseres Teams
Suchst du einen sinnvollen Job mit Bewegung und einem netten Team? Werde Fahrer:in bei drs Mail! Genieße geregelte Arbeitszeiten und einen sicheren Arbeitsplatz in einem wachsenden Unternehmen. Bewirb dich jetzt – wir freuen uns auf dich!

Karriere bei drs Mail
Wir bieten sichere Jobs, faire Bedingungen und ein Umfeld, in dem man sich wohlfühlen kann. Wer mit anpackt, darf mitgestalten – und wer Ideen hat, wird gehört. Lust auf einen Job, der Sinn macht und Bewegung bringt? Dann komm ins Team!




Unsere Mission: Gemeinsam bewegen wir mehr.
Werde Teil eines Teams, das zusammenhält – mit Sinn, Struktur und Spaß bei der Arbeit.
Das erwartet dich bei uns
drs Mail in Zahlen
Aktuell offene Positionen
Bundesweite Suche nach Fahrern (m/w/d) – regionale Einsatzgebiete auf MINI- oder MIDI-Job-Basis
Subunternehmer gesucht (m/w/d) – für regionale Post- und Kurierfahrten
Vorteile für Fahrer
Bei drs Mail fährst Du nicht einfach nur – Du bist Teil eines eingespielten Teams. Dich erwarten planbare Arbeitszeiten, feste Touren, ein sicherer Job und ein fairer Umgang auf Augenhöhe. Ob Mini-, Midi-Job oder als Subunternehmer – wir bieten Dir Flexibilität und ein gutes Gefühl bei der Arbeit.

Rente? Ja. Ruhestand? Vielleicht später.
Du hast Zeit, bist fit und willst nicht den ganzen Tag aufs Kreuzworträtsel starren? Dann komm zu uns ins Team! Als Fahrer:in bei drs Mail bleibst Du in Bewegung, tust etwas Sinnvolles – und besserst ganz nebenbei auch Deine Rente auf. Keine Hektik, keine Nachtschichten, aber viel frische Luft und nette Leute.

Häufige Fragen
Du benötigst einen gültigen Führerschein der Klasse B, gute Deutschkenntnisse und solltest zuverlässig und freundlich sein.
Du kannst entweder mit einem unserer Firmenfahrzeuge fahren oder dein eigenes Fahrzeug nutzen – ganz wie es besser für dich passt.
Ja, die Arbeitszeiten sind überwiegend festgelegt. Je nach Tour kann es aber zu kleinen Änderungen kommen.
Schick uns einfach deine Bewerbung online, per Post oder noch schneller hier direkt über den Kontakt-Button. Danach meldet sich schnellstmöglich ein Kolleg*in unseres Hauses bei Dir.
Unsere Fahrer werden grundsätzlich wohnortnah eingesetzt – lange Anfahrtswege oder Übernachtungen gibt es bei uns nicht.
Natürlich! Du bekommst eine gründliche Einarbeitung und wirst auf deinen Touren begleitet, bis du dich sicher fühlst.
Erfahrungen als Fahrer sind von Vorteil, aber kein Muss – Quereinsteiger sind bei uns herzlich willkommen! Wichtig ist, dass man Menschen mag und gerne freundlich ist.
Die Vergütung erfolgt je nach Einsatzbereich als Stundenlohn. Genaue Infos erhältst du im persönlichen Gespräch.
In deinem Urlaub oder bei Krankheit sorgen wir selbstverständlich für eine organisierte Vertretung.
Ja! Dich erwarten kurze Wege, moderne Fahrzeuge, ein familiäres Betriebsklima und feste Ansprechpartner, die immer für dich da sind.
Wir suchen zuverlässige Kurierdienstleister, die einzelne Kunden beliefern oder feste Touren übernehmen möchten – sowohl im kleinen als auch im größeren Umfang.
Sie sollten ein eigenes, einsatzbereites Fahrzeug besitzen, eine Gewerbeanmeldung vorweisen können sowie eine gültige Transportversicherung. Ebenso sollten Sie und Ihre Fahrer gute Deutschkenntnisse besitzen.
Je nach Auftrag reicht häufig ein Pkw oder kleiner Transporter. Für größere Touren können Fahrzeuge bis 3,5 t erforderlich sein.
Beides ist möglich: Sie können einzelne Kunden beliefern oder feste, täglich wiederkehrende Touren übernehmen.
Je nach Absprache erhalten Sie feste Touren oder werden flexibel für einzelne Aufträge eingeplant – immer klar und transparent geregelt.
Die Arbeitszeiten richten sich nach den jeweiligen Touren. Es gibt Tagestouren sowie Früh- oder Späteinsätze, je nach Vereinbarung.
Die Abrechnung erfolgt bei uns im sogenannten Gutschriftverfahren. Sie müssen also keine Rechnung an die drs erstellen. Die gefahrenen Touren werden automatisch gebucht und abgerechnet. Bis zum 15. des Folgemonats erhalten Sie eine Gutschrift und die Überweisung auf Ihr Konto.
Selbstverständlich erhalten Sie eine gründliche Einarbeitung und eine strukturierte Übergabe der Touren, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten.
Sie haben feste Ansprechpartner bei uns, die Ihnen bei allen Anliegen schnell und zuverlässig zur Seite stehen.
Durch die Änderungen des Postgesetztes am 19.07.24 wurden sowohl die Postlizenz als auch die Registrierung (Anzeige nach 36PostG) durch eine Eintragung in das sog. Anbieterverzeichnis ersetzt. Bitte lesen Sie hier beim Punkt „Anbieterverzeichnis“ weiter.
Seit dem 19. Juli 2024 sind gravierende Änderungen des Postgesetzes in Kraft getreten. Wer beabsichtigt, Postdienstleistungen zu erbringen, hat gemäß § 4 Absatz 2 Postgesetz (PostG) vor Aufnahme der Tätigkeit die Eintragung in das Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Dabei gilt für den jeweiligen Status folgendes:
Unternehmen mit einer gültigen Postlizenz werden von der Bundesnetzagentur automatisch ins Anbieterverzeichnis eingetragen.
Unternehmen mit R-Nummer (Registrierungsnummer) nach Anzeige §38 PostG dürfen die Dienstleistung weiterhin erbringen. Müssen aber nach nunmehr geltender Rechtslage bis zum 18.06.2026in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur aufgenommen werden. Derzeit besteht also für Sie kein kurzfristiger Handlungsbedarf.
Unternehmen, deren Anzeige §38 PostG bis spätestens 18.07.24 bei der Bundesnetzagentur eingegangen ist müssten zeitnah noch eine Bestätigung der Anzeige bekommen. Für diese Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Nach Ablauf der Übergangsfrist muss eine Aufnahme in das Anbieterverzeichnis erfolgt sein. Derzeit besteht also für Sie kein kurzfristiger Handlungsbedarf.
Unternehmen, deren Anzeige §38 PostG erst nach dem 18.07.24 bei der Bundesnetzagentur eingegangen ist müssen direkt die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis beantragen. Die Anzeige §38 PostG ist NICHT rechtswirksam. Hier besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Sie müssen die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis beantragen.
Beantragen Sie nach § 4 Absatz 2 Postgesetz (PostG) vor Aufnahme der Tätigkeit die Eintragung in das Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur. Wichtig für Sie: Für den Zeitraum der (vollständigen) Antragsstellung bis zur Genehmigung darf man Postdienstleistungen bereits erbringen, ohne im Anbieterverzeichnis eingetragen zu sein. Hierzu gibt es eine vorläufige Anordnung gemäß §96 PostG. Das gilt aber nur für den Erstantrag. Gültigkeit ist bis zum 30.09.2025.