AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der drs Mail GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind für den Dienstleistungsvertrag maßgeblich. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden sein sollte. Der Vertragspartner verzichtet auf die Berücksichtigung etwaiger Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis ist von beiden Parteien laut Kündigungsfrist gemäß der Auftragsbestätigung schriftlich zu kündigen.
3. Sonderkündigung
Der Auftragnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt,
- wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Verzug befindet,
- wenn für den Auftraggeber das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. § 900 ZPO eingeleitet oder
- wenn für den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren beantragt ist.
Im Falle einer fristlosen Kündigung behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Dauer der genannten Kündigungsfrist.
4. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die er, einer seiner Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf das Verhalten seiner Leute oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. Der Auftragnehmer haftet außerdem unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Auftragnehmer haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen nur, wenn für bedingungsgerechte und nicht ausgeschlossene Sendungen entsprechende Zusatzleistungen vereinbart wurden. Der Haftungsumfang ist auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden bis zu den folgenden Höchstbeträgen begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet mit einer Begrenzung auf folgende Höchstbeträge: Bei Brief- und briefähnlichen Sendungen mit der Zusatzleistung
- Einschreiben 25,00 EUR,
- Einschreiben Einwurf 20,00 EUR,
- Nachnahme – nur für Fehler bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrages nach Ablieferung, der Sendung Nachnahmebetrag,
- Rückschein, Eigenhändig und Anschriftenprüfung/ ‑mitteilung/Premiumadress Zusatzentgelt,
- Wert National im Falle der Beförderung von Geld oder anderen Zahlungsmitteln 100,00 EUR im Falle der (ausschließlichen) Beförderung anderer Güter 500,00 EUR.
Der Ersatz mittelbarer Schäden (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt, es sei denn, es handelt sich um Schäden im Sinne des Absatzes 1. Der Auftragnehmer ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.
Die Haftung des Auftragnehmers für die Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin für Sendungen, für die die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist bzw. eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag der Fracht (Erstattung des Entgelts) begrenzt.
Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch der Auftragnehmer eine Erstattung der von ihm nach den Absätzen 1 und 2 geleisteten Entschädigung verlangen.
Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der der dem Auftragnehmer oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Sendungen oder der Verletzung vergleichbarer Pflichten entsteht. Der Absender stellt insoweit den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
5. Vertragsgegenstand
Die vom Vertragspartner gemachten Angaben sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftraggeber versichert, vollständige und richtige Angaben gemacht zu haben. Unvollständigkeiten oder Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Abrechnung
Der Auftragnehmer rechnet über die erbrachten Serviceleistungen kalendermonatlich ab. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Verzug
Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig. Versäumt es der Auftraggeber, innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen, befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Der offene Betrag ist im Verzug mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
8. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieser Dienstleistungsvereinbarung hinaus, Stillschweigen zu wahren. Gleiches sichert der Auftragnehmer für die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers zu.
9. Anzeigeobliegenheit
Etwaige Beanstandungen in der Vertragsabwicklung sind dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu machen und spätestens innerhalb von drei Werktagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls bleiben sie rechtlich unberücksichtigt.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist — sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – der Betriebssitz des Auftragnehmers.